Wer sollte über
eine Stiftung nachdenken?

Kontrolle statt Besitz.

Diesen Grundsatz muss man als Gründer bzw. Stifter erst einmal verinnerlichen, um die gesamten Vorteile der Stiftung zu nutzen.

Wer kann profitieren?

Von der Gründung einer Familienstiftung profitieren die sogenannten Destinatäre, die Begünstigten.

Die Destinatäre werden bei Gründung der Stiftung festgelegt. Im Regelfall ist das die Familie des Stifters, einschließlich der Ehefrau sowie der Kinder und deren (auch ungeborene) Kinder. Die Festlegung des Kreises der Destinatäre ist deshalb so wichtig, weil sich daran der Freibetrag für die Errichtung der Gründung misst. Die Begünstigten können regelmäßige Zahlungen aus den Erträgen der Stiftung erhalten. Gleichzeitig gibt es keinen einklagbaren Leistungsanspruch.

Die Destinatäre müssen nicht zwingend in der Stiftungsverwaltung mitarbeiten, können aber durchaus eingebunden werden, wenn der Stifter dies möchte und z.B. die Kinder ein gewisses Alter erreicht haben und/oder an die Unternehmensnachfolge herangeführt werden sollen.

Bei Gründung wird der Stiftungsvorstand in der Satzung bestimmt. Dies ist im Normalfall der/die Stifter/in selbst. Er kann eine Vergütung für die Ausübung des Amtes erhalten.

Wann lohnt sich
die Errichtung
einer Familienstiftung?

Die Stiftung ist nicht nur etwas für Superreiche. Schon ab 150.000 Euro Kapital sollten Sie die Stiftung in Betracht ziehen.

Wie läuft
die Gründung ab?

Beratung

Lassen Sie sich zum Start beraten, ob sich Ihr Vermögen gut zur Gründung einer Stiftung eignet und welche Vorteile Sie durch die Stiftungsgründung haben.

Errichtung

Steht fest, dass Sie eine Stiftung gründen, erarbeiten Sie die Unterlagen und Strukturen gemeinsam mit Ihrem Stiftungsberater. Hier darf nichts schief gehen, da das Konstrukt für die Ewigkeit besteht.

Anerkennung

Zum Schluss prüft das zuständige Regierungspräsidium alle Planungen, z. B. auch, ob die Stiftung sich selbst erhalten kann. Stimmt das Präsidium der Gründung zu bzw. erkennt diese an, so ist die Stiftung ab diesem Tage handlungsfähig.

Die Stiftung als Holding

Auch, wenn die Stiftung im Vergleich zur GmbH-Holding nicht auflösbar ist und ein höheres Grundstockvermögen benötigt, so gibt es unschlagbare Vorteile der Stiftungs-Holding.

  • Flexiblere
    Begünstigte

    In einer Familienstiftung kann jedes Familienmitglied begünstigt werden, statt nur Gesellschafter.

  • Risiko-
    minimierung

    Eine operative GmbH mit Risiken kann getrennt werden vom Vermögen in der Holding. Im Schadensfall verliert man nur die GmbH.

  • Optimaler
    Exit

    Beim Verkauf der operativen GmbH oder einer Beteiligung von über 10% ist der Gewinn gerade mal mit 0,75% zu besteuern.

  • Wertpapier-
    gewinne

    Werden Wertpapiere verkauft, sind nur 0,75% Steuern fällig. Gibt es laufende Gewinne aus Wertpapieren (Dividenden), so werden diese mit 15% besteuert.

  • Optimierte Immobilien-
    investments

    Gewinne aus Mieteinkünften werden mit nur 15% besteuert. Ebenso lassen sich Immobilien nach 10 Jahren steuerfrei verkaufen.

  • Wegzugs-
    besteuerung

    Ein GmbH-Gesellschafter, der vor Wegzug seine Anteile in eine Stiftung schenkt, umgeht die Wegzugsbesteuerung und kann trotzdem weiterhin von der GmbH profitieren.

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