Eine Familienstiftung ist nicht nur etwas für Millionäre. Bringst du deine Familienstiftung z. B. in eine Holding-Struktur ein, nutzt du das Konstrukt als ein Steuersparmodell. Die Familienstiftung als Holding bietet dir aber noch weitere Vorteile.

Wenn du weiterliest, zeigen wir dir, welche rechtlichen Voraussetzungen für die Gründung einer Familienstiftung du erfüllst und mit welchen Steuern du dich auseinandersetzen musst. Wir erklären dir, wie du Unternehmer Steuern sparst und welche Vorteile eine Holding dir noch bietet.

Welche Stiftungsmotive gibt es?

In unserer Beratung begegnen wir diversen Motiven eine Stiftung zu gründen.
Hier findest du ein paar davon:

  1. Du sicherst dein Vermögen ab.
    • Gegen den staatlichen Durchgriff, der auf privater Seite deutlich einfacher ist als in einer Stiftung.
    • Gegen eine Zerschlagung im Falle von Erbstreitigkeiten.
  2. Du sparst Steuern.
    • Solltest du ins Ausland ziehen, hilft dir die Stiftung in Punkto Wegzugsbesteuerung.
    • Du versteuerst deine Gewinne mit nur 15%.
  3. Du sicherst dir eine steuerfreie Veräußerung von Immobilien nach 10 Jahren und die Steuerersparnisse während der 10 Jahre.
  4. Du sorgst vor, sodas dein Unternehmen weitergeführt wird, auch über deine Lebzeit hinaus.

Warum gibt es eine Stiftungssatzung?

Nach dem Stiftungsrecht muss jede Familienstiftung über eine eigene Satzung verfügen. Hier legst du die Eckpunkte für deine Familienstiftung fest. Dazu regelst du den Stiftungszweck und entscheidest, durch welche Organe deine Stiftung handeln soll.

Die Präambel der Stiftungssatzung nutzt du, um deine Werte vorzustellen. Damit entwickelst du gleichzeitig einen Leitgedanken, welcher der Familienstiftung bis zum Ende erhalten bleibt. Bei dem Verfassen dieser Leitgedanken sind wir die gerne behilflich, weil wir wissen, dass deine gesetzten Werte für die Ewigkeit gelten sollen.

An welche Stiftungsorgane musst du denken?

Denkst du über die Gründung einer Familienstiftung nach, musst du nach dem Gesetz die folgenden Stiftungsorgane bestellen:

  • Stiftungsvorstand (absolute Pflicht)
  • Familienrat
  • Familienversammlung

Stiftungsvorstand
Der Stiftungsvorstand übernimmt die Leitung der Stiftung. Deshalb ist er gesetzlich vorgeschrieben. Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte nach außen und regelt das Innenverhältnis der Stiftungsmitglieder zueinander.

Familienrat
Den Familienrat kannst du freiwillig einberufen, wenn viele Familienmitglieder an der Familienstiftung beteiligt sind.

Familienversammlung
Ebenso wie der Familienrat ist auch die Einberufung der Familienversammlung gesetzlich nicht vorgeschrieben. Auch hier muss man schauen, wann die Familienversammlung einberuft. Hierzu geben wir dir gerne unsere beratende Unterstützung.

Drei Wege für eine Stiftungsgründung

Eine Familienstiftung kannst du auf den drei folgenden Wegen gründen:

Bei einer Bargründung müssen die unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer beachtet werden. Sie wird dadurch abgeschlossen, dass du ein größeres Vermögen (100.000 Euro bis 200.000 Euro) in die Familienstiftung einbringst.

Als weitere Gestaltungsalternativen kommen die Schenkung oder ein Verkauf in die Stiftung in Betracht. Nutzt du die Möglichkeit der Schenkung, kannst du z. B. auch eine Immobilie in die Familienstiftung einbringen. Hierbei fällt Grunderwerbsteuer an, die abhängig von dem Bundesland, in dem die Immobilie liegt, in unterschiedlicher Höhe erhoben wird. Dies liegt daran, dass die Grunderwerbsteuer ausschließlich von den einzelnen Bundesländern verwaltet wird.

Die Immobilie kann auch mit einer gemischten Schenkung in die Familienstiftung eingebracht werden. Du kannst z. B. dadurch Steuern sparen als Unternehmer, dass du der Familienstiftung einen Teil der Immobilie schenkst, und den anderen Teil an sie verkaufst. Wie das in deinem individuellen Fall funktionieren könnte, verraten wir dir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. Insbesondere solltest du wissen, dass du von einem Schenkungsteuerfreibetrag profitierst.

Welche Steuern fallen für eine Familienstiftung an?

Deine Familienstiftung ist kein steuerfreier Raum. Sowohl bei der Gründung als auch während des laufenden Betriebs fallen Steuern an.

Weil das Vermögen per Nachlassregelung oder per Schenkung in die Familienstiftung eingebracht wird, fällt grundsätzlich immer Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer an. Bringst du betriebliches Vermögen in die Stiftung ein, profitierst du von den steuerlichen Erleichterungen, die das Erbschaftsteuerrecht und das Schenkungssteuerrechts kennen.

Familienstiftungen unterliegen grundsätzlich der Körperschaftsteuer, die zurzeit 15 % beträgt. Eine Ausnahme hiervon gilt, wenn du mit deiner Familienstiftung einen gemeinnützigen Zweck verfolgst. Dieser gemeinnützige Zweck muss in der Stiftungssatzung genannt sein. Schüttest du einen Gewinn deiner VV GmbH an die Familienstiftung aus, ist diese zu 95 % steuerbegünstigt. Darüber hinaus kannst du einen jährlichen Freibetrag von 5.000 Euro geltend machen.

Als einziger negativer Aspekt lässt sich die Erbersatzsteuer anführen. Diese fällt alle 30 Jahre an. Wir informieren dich gerne zu den Vorüberlegungen, die du dann anstellen solltest.

Wie lassen sich mit einer Familienstiftung Steuern sparen?

Die steuerlichen Vorteile einer Stiftung werden besonders deutlich, wenn du deine Familienstiftung als Holding einsetzt. Da eine Holding am operativen Geschäft selbst nicht beteiligt ist, fällt hier keine laufende Besteuerung an. Körperschaftsteuerpflichtig sind nur die Unternehmen, an denen die Holding finanziell beteiligt ist.

Alternativ nutzt du den Verkauf einer Immobilie, damit du Steuern sparen in Deutschland kannst. Verkaufst du eine Immobilie, die deiner VV GmbH gehört, musst du dafür Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zahlen. Ein Immobiliengeschäft, das deine Familienstiftung ausführt, fällt ertragsteuerlich nicht ins Gewicht. Du musst nur die zehnjährige Haltefrist im Blick haben, die das Einkommensteuerrecht dir vorschreibt. Nach dem Ende dieser Frist ist ein steuerneutraler Verkauf der Immobilie möglich.

Überdies kannst du mit deiner Familienstiftung auch Steuern sparen, wenn du einen gemeinnützigen Zweck verfolgst. Wir erklären die gerne, welche Voraussetzungen du hierzu erfüllen musst.

Welche Vorteile bietet dir eine Familienstiftung noch?

Wählst du eine Familienstiftung, um unternehmerisch tätig zu sein, kannst du nicht nur Steuern sparen als Unternehmer. Du nutzt auch die folgenden Vorteile für dich:

Eine Familienstiftung unterliegt nicht den handelsrechtlichen Vorschriften der Buchführungspflicht. Dies bedeutet, dass du weder eine Bilanz noch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung erstellen musst. Um den Gewinn deiner Stiftung zu ermitteln, stellst du deine Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber. Eine Publikationspflicht – die sich aus dem Gesetz für einen GmbH-Abschluss ergibt – musst du nicht erfüllen.

Mit welchen Pflichten ist die Gründung einer Familienstiftung verbunden?

Die Pflichten einer Familienstiftung sind für dich überschaubar. So ist es wichtig, dass du an den Eintrag zum Transparenzregister denkst und stets den in der Präambel genannten Stiftungszweck und den Stiftungswillen über die Dauer deiner Familienstiftung schützt.

Fazit

Viele denken, dass nur Millionäre eine Stiftungsholding nutzen, um aus Deutschland ein Steuerparadies zu machen. Dies ist aber nur die halbe Wahrheit. Denn eine Familienstiftung kann jeder nutzen, um das Steuern sparen als Einzelunternehmer oder als GmbH-Geschäftsführer zu fokussieren. Wir erklären dir gerne, welche Vorteile du mit einer Familienstiftung für dich nutzen kannst und wie eine Familienstiftung als Steuersparmodell funktioniert.

Planst du z. B. eine Stiftung als Holding, unterliegt nur das operative Geschäft der Tochterunternehmen der Ertragsteuer. Einen weiteren Nutzen erkennst du, wenn deine Familienstiftung eine Immobilie nach dem Ende der Spekulationsfrist steuerfrei verkaufen kannst.

Alle Infos findest du im Video zusammengefasst:

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