Steuern sparen als Einzelunternehmer kannst du, wenn du eine Holding gründest und bei den Gewinnausschüttungen auf eine optimale Steuergestaltung achtest. Dies bedeutet z. B., dass du deine Gewinne thesaurierst oder eine Immobilie steuerfrei an deine Holding verkaufst.

Um dein Holding-Konstrukt steueroptimal aufzubauen, vermeidest du die folgenden sechs Fehler:

  • Die falschen Vorstellungen von einer Holding.
  • Keine steueroptimierte Umsetzung.
  • Die fehlende fachliche Unterstützung.
  • Die wichtigste Sperrfrist nicht im Blick.
  • Immobilienübertragung ohne Kalkulation der Grunderwerbsteuer.
  • Du bist steuerlich nicht gut beraten.

Die falschen Vorstellungen von einer Holding

Nutzt du deine Vermietungsgesellschaft – z. B. eine VV GmbH – zum Aufbau einer Holding, kannst du Steuern sparen als Einzelunternehmer. Dabei ist es wichtig, dass du die falschen Vorstellungen über eine Holding ablegst und umdenkst. Denn dein Geld ist nicht weg, wenn du es in eine GmbH oder eine Holding einbringst.

Du solltest wissen, dass du weiter die volle Kontrolle über dein Sach- oder Barvermögen hast, wenn du es nutzt, um das Stammkapital in deine GmbH einzulegen. Du kontrollierst es besser, als das Geld nur zu besitzen. So verwendest du es optimal, um dir ein Holding-Konstrukt als Steuersparmodell aufzubauen.

Keine steueroptimierte Umsetzung

Die Errichtung einer Holding sollte immer steueroptimiert sein. Hierbei ergeben sich für dich mehrere Möglichkeiten.

Schüttest du z. B. den Gewinn einer GmbH aus, an der deine Holding zu 100 % beteiligt ist, wird diese Ausschüttung mit nur 5 % belastet. Bei einem persönlichen Steuersatz von 30 % ergibt sich eine effektive steuerliche Belastung von nicht mehr als 1,5 %.

Vereinbarst du mit deiner GmbH ein Geschäftsführergehalt, darf dieses nicht zu hoch liegen, da ansonsten die Voraussetzungen für eine verdeckte Gewinnausschüttung erfüllt sind. Wir unterstützen sich gerne auf deinem Weg zu einer steueroptimierten Gestaltung.

Die fehlende fachliche Unterstützung

Bei der Gründung einer GmbH oder einer Holding solltest du nicht auf fachliche Unterstützung verzichten. Für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages benötigst du zwingend einen Notar. Um vom Steuern sparen als GmbH-Gesellschafter zu profitieren, beauftragst du darüber hinaus einen sachkundigen Steuerberater. Dieser zeigt dir gerne mehrere Wege, um deine effektive Steuerlast auf 1,5 % zu senken oder eine Immobilie steuerneutral auf deine GmbH zu übertragen.

Überdies steht ein sachkundiger Steuerberater dir auch bei der laufenden Betreuung deiner Holding und dem operativen Geschäft der Tochterunternehmen zur Verfügung. Der Steuerberater steht dir z. B. bei Fragen zum Zivilrecht und zum Umwandlungssteuerrecht zur Seite. Die fachliche Beratung erstreckt sich von der Unterstützung der Buchführung über die Erstellung der Jahresabschlüsse bis zu der Erstellung der Steuererklärungen.

Die wichtigste Sperrfrist nicht im Blick

Ein Holding-Konstrukt kennzeichnet sich dadurch, dass das Mutterunternehmen – z. B. eine Holding GmbH – an mehreren Tochterunternehmen beteiligt ist. Dies ist steueroptimal nur möglich, wenn du als einbringende Person die Sperrfrist von sieben Jahren beachtest.

Bringst du z. B. deine operativ tätige GmbH in eine Holding ein, erhältst du im Gegenzug Anteile an dieser Gesellschaft. Dies bedeutet, dass du künftig Gesellschafter der Holding bist. Diese ist wiederum als Gesellschafter der operativ tätigen GmbH anzusehen. Um dies steueroptimal zu gestalten, müssen alle Anteile der operativ tätigten GmbH auf die Holding übertragen werden. Wie dies funktioniert, verraten wir dir gerne in einem persönlichen Gespräch.

Immobilienübertragung ohne Kalkulation der Grunderwerbsteuer.

Wer eine Immobilie erwirbt, muss damit rechnen, dass er von seinem Finanzamt ein Grunderwerbssteuer-Bescheid erhält. Dies ist nicht anders, wenn du eine Immobilie in deinem Privatbesitz an die Holding verkaufen möchtest.

Planst du den Verkauf, musst du überdies die zehnjährige Spekulationsfrist beachten. Verkaufst du die Immobilie innerhalb dieser zehn Jahre, tätigst du ein privates Veräußerungsgeschäft. Den erzielten Veräußerungspreis deklarierst du in deiner privaten Einkommensteuererklärung. Dies führt für dich zu einer höheren steuerlichen Belastung.

Hast du die zehnjährige Spekulationsfrist eingehalten, ist eine steuerfreie Übertragung der Immobilie möglich. Entscheidend für die Berechnung der Frist sind die Daten, die in dem Kauf bei der Anschaffung und bei dem Verkauf der Immobilie in den Verträgen vermerkt sind.

Du bist steuerlich nicht gut beraten

Steuerberater ist nicht gleich Steuerberater. Denn neben dem Tagesgeschäft, dass die jeder gute steuerliche Berater anbieten kann, spezialisieren sich einige auf das Fachgebiet »Holding«. Diese benötigst d, wenn du eine Holding gründest, mit der du Steuern als Unternehmer sparen möchtest.

Achte deshalb bei der Wahl deines Steuerberaters darauf, dass er über die erforderliche Expertise verfügt und dich steuerlich immer gut berät.

Fazit

Eine Holding nutzt dir nur als Steuersparmodell, wenn du die wichtigsten Fehler vermeidest. Wir raten dir deshalb, deine Holding-GmbH nicht auf eigene Faust zu errichten. Nutze unsere fachliche Unterstützung, damit wir dir bei einer steueroptimierten Umsetzung deiner Holding beratend zur Seite stehen. In einem persönlichen Gespräch zeigen wir dir gerne, wie du eine Stiftung als Holding gestaltest, welche Fristen du um Blick hast oder wie du eine Immobilie steueroptimiert auf deine Holding überträgst.

Den gesamten Beitrag als Video findest du auch hier:

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