Du hast in der Holding oder GmbH einen größeren Geldbetrag, den du steuerneutral in dein Privatvermögen überführen möchtest. Denkst du an eine Gehaltszahlung oder an eine Ausschüttung, wählst du den falschen Weg. Denn in diesen Fällen greift die Einkommensteuer. Wir stellen dir stattdessen drei Alternativen vor, mit denen du Steuern sparen kannst, wenn du betriebliches Vermögen in dein Privatvermögen transferierst.

Geld aus einer Holding oder GmbH in das Privatvermögen transferieren: Die drei klassischen Wege

Die drei klassischen Möglichkeiten, um Geld aus einer Holding-GmbH in den privaten Bereich zu überführen sind:

  • Du zahlst dir ein regelmäßiges Gehalt.
  • Du schüttest die Gewinne deiner GmbH an die aus.
  • Du lässt dir von deiner GmbH ein Darlehen auszahlen.

Gehalt
Deine GmbH ist ein eigenständiges Rechtsgebilde, das im eigenen Namen Verträge abschließen kann. Übernimmst du die üblichen Aufgaben eines Geschäftsführers, kannst du dir von deiner GmbH ein Gehalt auszahlen lassen. Um dem Anschein einer verdeckten Gewinnausschüttung aus dem Weg zu gehen, achtest du darauf, dass deine monatlichen Bezüge nicht zu hoch sind. Ansonsten funktioniert die Gehaltszahlung wie bei einem Fremdgeschäftsführer. Du musst allerdings berücksichtigen, dass du deinen Bruttolohn lohnversteuern musst. Abhängig von dessen Höhe kommt hier ein Steuersatz zur Anwendung, der bei 42 bis 45 % liegen kann.

Ausschüttung
In einem Ausschüttungsbeschluss legst du fest, dass du einen erzielten Gewinn ausschüttest. Dies ist dir möglich, sofern du bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllst. Hierzu gehört z. B., dass zunächst die Verluste des Vorjahres ausgeglichen werden müssen und keine andere Verwendung des Gewinns in dem Gesellschaftsvertrag beschlossen wurde.

Ein Nachteil der Ausschüttung ergibt sich dadurch, dass du hiermit keine Steuern sparen kannst. Du erzielst Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungssteuer von zurzeit 25 % betragen. Unter Berücksichtigung der anderen Einkünfte, die du z. B. mit einem Anstellungsverhältnis erzielst, liegt die Besteuerung einer Gewinnausschüttung über deinem persönlichen Steuersatz in der Einkommensteuererklärung. Deshalb stellt auch die Ausschüttung keine Auswahlmöglichkeit für die Überführung eines Vermögens in deinen privaten Bereich dar.

Darlehen
Geht es deiner GmbH wirtschaftlich gut, kannst du dir von ihr ein Darlehen auszahlen lassen. Hierzu schließt du mit deiner GmbH einen Darlehensvertrag ab, der die fremdüblichen Konditionen enthält. Dies heißt, dass nicht nur eine Zinszahlung vereinbart wird. Die Zinsvereinbarung muss auch den marktüblichen Bedingungen entsprechen. Anderenfalls prüft dein Finanzamt das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung. Überdies musst du auch dieses Darlehen zu einem vereinbarten Datum zurückzahlen.

Drei steueroptimierte Wege aus der GmbH oder Holding

Statt der drei klassischen Wege zeigen wir dir, wie du mit den folgenden Entscheidungen Steuern sparen als GmbH-Gesellschafter kannst:

  • Du thesaurierst die Gewinne.
  • Du verkaufst eine Immobilie steuerfrei an die GmbH.
  • Du vermietest keine wesentliche Betriebsgrundlage an deine Holding-Struktur.

Thesaurierung
Thesaurierung bedeutet, dass du einen Jahresgewinn nicht an dich ausschüttest. Verbleiben die Gewinne in deiner GmbH, kannst du mit einer Holding-GmbH Steuersparen in Deutschland. Denn einbehaltene Gewinne werden von einer Besteuerung freigestellt. Mit einer Gewinnthesaurierung erfüllst du die beiden folgenden Ziele:

  • Du erhöhst den Eigenkapitalanteil und verringerst den Verschuldungsgrad.
  • Du steigerst die Bonität deines Unternehmens. Dies hilft dir, wenn du für eine Investition Fremdkapital aufnehmen musst.

Verkauf einer Immobilie an die GmbH
Besitzt du in deinem Privatvermögen eine Immobilie, die du zur Fremdvermietung genutzt hast, kannst du diese nach dem Ablauf von zehn Jahren steuerfrei an deine GmbH verkaufen.

Der Zehn-Jahreszeitraum markiert die Grenze zwischen einem steuerpflichtigen Verkauf und einer steuerfreien Veräußerung. Entscheidend für die Berechnung dieser Frist sind die Daten, die in dem Kaufvertrag und in dem Verkaufsvertrag bestimmt sind. Hältst du diese Zehn-Jahresfrist nicht ein, musst du den erzielten Veräußerungsgewinn in deiner Steuererklärung deklarieren.

Alternativ kannst du Renovierungskosten oder eine Denkmal-AfA als negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gegen deinen Gewinn aus der Holding gegenrechnen. Somit kannst du auch Steuern sparen in Deutschland, wenn du einen höheren Betrag an dich ausschüttest.

Vermietung eines Firmenwagens an die GmbH
Mit der Vermietung eines Firmenwagens an die GmbH lassen sich ebenfalls Steuern sparen. Mithilfe eines Fahrtenbuchs weist du nach, wie hoch der Anteil der privaten Nutzung und der betrieblichen Nutzung ist. Die Anwendung der 1 %-Regel ist hier nicht erforderlich. Überdies kann die GmbH die monatliche Miete in vollem Umfang als Betriebsausgaben geltend machen.

Exkurs: Warum du keine Immobilie an deine GmbH vermieten solltest

Es empfiehlt sich nicht, eine Immobilie an deine GmbH zu vermieten. Denn in diesem Fall wird von deinem Finanzamt die zweite Voraussetzung für das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung geprüft. Dies ist das Vorliegen einer sachlichen Verflechtung. Die Voraussetzung ist erfüllt, wenn deine GmbH die Immobilie in wesentlichem Umfang betrieblich nutzt.

Die erste Voraussetzung erfüllst du mit der personellen Verflechtung, weil du sowohl hinsichtlich des Grundstücks als auch bei der GmbH einen beherrschenden Einfluss geltend machen kannst. So legst du z. B. eigenständig fest, wie hoch die monatlichen Mieteinnahmen sein sollen.

Sind sowohl die personelle Verflechtung als auch die sachliche Verflechtung erfüllt, unterliegen die Vermietungseinkünfte ebenfalls der Gewerbesteuer.

Fazit

Deutschland ist kein Steuerparadies. Trotzdem gibt es einige Wege, Vermögen aus einer GmbH oder einer Holding mit einer geringeren Steuerlast in das Privatvermögen zu transferieren. Hierzu gehören neben der Thesaurierung der steuerfreie Verkauf einer Immobilie und die Vermietung eines Firmenwagens an eine GmbH. Welche Gestaltungsmöglichkeit sich für dich anbietet, um deine Steuern zu optimieren, erläutern wir dir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Den gesamten Beitrag als Video findest du auch hier:

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