Inhaltsverzeichnis
Als selbstständiger Freiberufler oder Unternehmer bist du daran interessiert, Steuern auf legalem Weg in Deutschland zu sparen. Dabei denken wir nicht an eine Steuerlast von 10 % oder 5 %. Eine Besteuerung von 1,5 % ist in Deutschland auf zwei verschiedenen Wegen möglich. Hierzu gründest du z. B. eine Stiftung als Holding oder die bringst deine GmbH in ein Holding-Konstrukt ein.
GmbH als Holding
Gründest du eine GmbH und bringst du diese in eine Holding ein, kannst du effektiv Steuern sparen in Deutschland. Bevor du deinen Nutzen aus den steuerlichen Vorteilen ziehst, musst du allerdings einige Punkte beachten.
Was ist bei der Gründung einer GmbH zu beachten?
Damit du rechtswirksam in Deutschland eine GmbH gründen kannst, vereinbarst du in dem Gesellschaftsvertrag ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro. Hiervon musst du bei der Gründung die Hälfte auf das betriebliche Bankkonto deiner GmbH einzahlen. Außerdem ist es wichtig, dass du einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag abschließt, der von einem Notar beurkundet wird. Du meldest deine GmbH am Handelsregister an und meldest sie beim Gewerbeamt an.
Nachdem deine GmbH das operative Geschäft aufgenommen hat, unterstützen wir dich gerne bei der Errichtung eines Holdings-Konstrukts.
Steuerlast von 1,5 %: Wie funktioniert das?
Eine Steuerlast von nur 1,5 % realisierst du, wenn deine GmbH einen erzielten Jahresgewinn an die Holding ausschüttet. Dieser ist zu 95 % steuerbegünstigt. Wendest du auf die 5%ige Besteuerung deinen persönlichen Steuersatz von 30 % an, ergibt sich eine effektive Steuerbelastung von 1,5 %.
Beispiel
Du schüttest einen Jahresgewinn von 15.000 Euro an deine Holding aus. Wird diese Holding in der Rechtsform einer GmbH geführt, beträgt die steuerliche Belastung circa 30 % (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer). Es ergibt sich eine Steuerlast von 4.500 Euro.
Hast du deine GmbH in eine Holding eingebracht, werden nur 95 % des Gewinns versteuert. Das heißt, du versteuerst einen Betrag von 750 Euro. Legst du deinen persönlichen Steuersatz von 30 % zugrunde, ermittelt sich in Deutschland eine Steuer von 225 Euro.
Deine Steuerersparnis beträgt 4.275 Euro.
Stiftung als Holding
Mit einer Stiftung als Holding profitierst du gegenüber der GmbH als Holding von einem weiteren steuerlichen Vorteil. Im Gegensatz zu der GmbH ist eine Familienstiftung nicht gewerbesteuerpflichtig. Trotzdem solltest du vorher für dich analysieren, ob dieser Schritt für dich sinnvoll ist.
Wann ist die Gründung einer Stiftung als Holding sinnvoll?
Die Gründung einer Familienstiftung lohnt sich für dich z. B., wenn du ein größeres Familienvermögen absicherst oder die Nachfolge sichern regeln möchtest. Für diesen Zweck ist es wichtig, dass du einen Stiftungszweck formulierst, den du in die Stiftungssatzung aufnimmst.
Wie lässt sich eine effektive Steuerlast von 1,5 % erreichen?
Ebenso wie bei einer GmbH als Holding profitierst du bei dieser Variante davon, dass eine Gewinnausschüttung in die Familienstiftung zu 95 % nicht mit Steuern belastet wird. Für den Steuervorteil spielt es keine Rolle, an wie vielen Gesellschaften die Holding beteiligt ist und welchen operativen Geschäftszweck die Tochterunternehmen verfolgen.
Wählst du eine Familienstiftung als Holding, ergibt sich im Gegensatz zur GmbH als Mutterunternehmen deines Holdings-Konstrukts noch ein weiterer Unterschied. Eine Familienstiftung unterliegt nicht den Bestimmungen des Gewerbesteuergesetzes. Dies bedeutet, dass deine effektive Steuerbelastung von 1,5 % auf 0,75 % sinkt. Damit kannst du effektiv Steuern sparen in Deutschland.
Vorteil bei dem Verkauf einer Holding
Möchtest du deine GmbH in zehn Jahren oder zu einem anderen Zeitpunkt verkaufen, kommt das Finanzamt ebenfalls auf dich zu. Denn dein erzielter Veräußerungsgewinn unterliegt nach den steuerrechtlichen Regelungen der Einkommensteuer.
Entschließt du dich dazu, deine GmbH-Anteile zu verkaufen, kommt das sogenannte Teileinkünfteverfahren zur Anwendung. Hierdurch reduziert sich deine Steuerlast im Hinblick auf den Veräußerungsgewinn auf 60 %.
Günstiger ist es für sich, wenn du deine GmbH vor dem Verkauf in einem Holding-Konstrukt eingegliedert hast. Hierbei kannst du gerne von unserem fachkundigen Rat profitieren.
Bei einem Verkauf deiner GmbH außerhalb eines Holding-Konstrukts kommt das Teileinkünfteverfahren zur Anwendung. Dies bedeutet, dass du deinen Veräußerungsgewinn zu 60 % versteuern musst. Wird hierauf der Spitzensteuersatz angewendet, wirst dein Veräußerungsgewinn mit 45 % Steuern belegt.
Planst du den Verkauf einer Holding, werden 95 % des Veräußerungsgewinns von der Steuer freigestellt. Da der Verkauf von dem Gesetzgeber ebenso gehandhabt wird wie die Besteuerung einer Ausschüttung an die Holding, musst du auch hier nur 5 % deines Veräußerungsgewinns versteuern. Deklarierst du diesen in der Einkommensteuererklärung, wird dein persönlicher Steuersatz von circa 30 % zugrunde gelegt. Als Ergebnis ergibt sich eine effektive Steuerbelastung von 1,5 %.
Fazit
Ob es sich für dich lohnt, eine Familienstiftung als Holding zu gründen, oder ob du deine operativ tätigte GmbH in die Struktur einer Holding einbringst, eruieren wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch. Bei diesem Gespräch berücksichtigen wir z. B., ob du ein größeres Vermögen absichern möchtest oder andere Gründe dafür sprechen für die Holding in der Rechtsform einer GmbH zu gründen.
Den gesamten Beitrag als Video findest du auch hier: