Bist du als Unternehmer tätig, kommt es dir immer darauf an, Steuern zu sparen. Führst du z. B. eine vermögensverwaltende GmbH – sogenannte VV GmbH – hat die Gesellschaft trotz ihrer Steuerpflichten einige Vorteile. Auf der anderen Seite bietet sich für dich als Alternative die Überführung eines größeren Privatvermögens in eine Familienstiftung an. Auch hier ergeben sich mehrere steuerbegünstigte Aspekte.

Mit dem folgenden Vergleich zwischen einer vermögensverwaltenden Holding und einer Familienstiftung möchten wir dir zeigen, worin sich die beiden Alternativen unterscheiden und welchen Nutzen du aus den Steueroptimierungen für dich generieren kannst.

Was ist eine vermögensverwaltende Holding?

Die Vermögensverwaltung an sich unterliegt weder der Körperschaftsteuer noch der Gewerbesteuer, wenn sie im Privatvermögen gehalten wird. Besteht das zu verwaltende Vermögen aus Aktien oder anderen Erträgen aus Beteiligungen, erzielst du mit der Veräußerung Einkünfte aus Kapitalvermögen. Vermietest du im Rahmen der Vermögensverwaltung eine Immobilie, werden diese den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zugerechnet.

Gründest du für die Vermögensverwaltung eine Holding, musst du steuerlich etwas anders denken. Dir ist es aber weiterhin möglich, entweder eigenes oder fremdes Vermögen zu verwalten. Allerdings unterliegen die erzielten Einkünfte der VV GmbH in der Regel sowohl der Körperschaftsteuer als auch der Gewerbesteuer.

Was ist das Kennzeichen einer Familienstiftung?

Im Gegensatz zu einer GmbH handelt es sich bei der Familienstiftung um keine eigene Rechtsform. Sie erfüllt den Stiftungszweck, den die Stifter in der Stiftungssatzung festgelegt haben. Damit vertritt sie die Interessen der Familie, die die Familienstiftung gegründet haben.

Im Gegensatz zu den Stiftungsformen, die einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, steht bei der Familienstiftung die Privatnützigkeit im Vordergrund. Daher fällt bei einer Familienstiftung sowohl Körperschaftsteuer als auch Gewerbesteuer an.

Welche Unterschiede bestehen einer Holding-Struktur und einer Familienstiftung?

Die Unterschiede zwischen einer Holding-GmbH und einer Familienstiftung zeigen sich insbesondere den folgenden vier Bereichen:

  • Laufende Besteuerung
  • Steuerfreie Veräußerung einer Immobilie
  • Bildung einer 6b-Rücklage
  • Share Deal

Laufende Besteuerung
Hinsichtlich der laufenden Besteuerung – diese beziehen sich auf die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer – ergeben sich zwischen einer Holding und einer Familienstiftung die folgenden Unterschiede:

Konzentrierst du dich mit der Holding nur auf die Verwaltung des Grundbesitzes, und übt diese neben der Vermögensverwaltung keine weitere Tätigkeit aus, kannst du von dem folgenden steuerlichen Vorteil profitieren: Denn die Gewinne, die du aus der Verwaltung des Grundbesitzes erzielst, werden bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewerbeertrages nicht berücksichtigt. Insofern kannst du mit deiner Holding GmbH von einer Gewerbesteuerverkürzung profitieren.

Auch eine Familienstiftung unterliegt der laufenden Besteuerung. Du kannst dennoch mit der Gründung Steuern in Deutschland sparen. Denn die laufende Besteuerung in der Körperschaftsteuer liegt bei derzeit maximal 15 %. Sofern eine Familienstiftung nicht als gewerblicher Grundstückshändler auftritt, unterliegen die aus der Vermögensverwaltung erzielten Einkünfte nicht der Gewerbesteuer. Es verbleibt somit eine Besteuerung von 15 %. Überdies kannst du den körperschaftsteuerlichen Freibetrag von 5.000 Euro nutzen, der derzeit bei 5.000 Euro liegt.

Würdest du als Privatperson dein Immobilieneigentum vermieten, werden die erzielten Mietgewinne als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung qualifiziert. Diese gibst du in deiner privaten Steuererklärung an und versteuerst sie mit deinem persönlichen Steuersatz, der abhängig von deinen anderen Einkünften zwischen 20 % und 25 % liegt. Somit ergibt sich für dich ein Steuervorteil von 5 % bis 10 %, wenn du deine Immobilie aus dem Privatvermögen in die Familienstiftung überführst. Über die Vorgehensweise informieren wir dich gerne in einem persönlichen Gespräch.

Steuerfreie Veräußerung einer Immobilie
Eine steuerfreie Veräußerung von Immobilien kannst du nur durchführen, wenn du die Immobilie im Privatvermögen hältst oder in eine Stiftung eingebracht hast. Beachte aber, dass du die zehnjährige Spekulationsfrist einhältst. Für die Berechnung der Frist werden der Tag der Anschaffung und der Tag des Verkaufs berücksichtigt. Hierbei sind die Daten auf den beiden Verträgen maßgeblich.

Hältst du die Immobilie in dem Betriebsvermögen einer Holding-GmbH, ist auch nach zehn Jahren keine steuerfreie Veräußerung der Immobilie möglich.

Bildung einer 6b-Rücklage
Als Ausgleich dafür, dass du eine Immobilie aus deiner VV GmbH nicht steuerfrei verkaufen kannst, bietet dir der Gesetzgeber die Möglichkeit einer 6b-Rücklage zu bilden. Nach § 6b EStG kannst du den Veräußerungsgewinn für eine Immobilie von den Anschaffungskosten für eine andere Immobilie (Reinvestitionsgut) abziehen oder eine gewinnmindernde Rücklage bilden. Bei einem entsprechenden Handlungsbedarf stehen wir dir gerne zur Verfügung.

Auf den Vorteil der Bildung einer 6b-Rücklage musst du verzichten, wenn der Familienbesitz zu einer Familienstiftung gehört. Hier ist es nicht möglich, den Veräußerungsgewinn auf eine andere Immobilie zu verschieben.

Share Deal
Bei einem Share Deal verkaufst du dein ganzes Unternehmen. Damit gehen sämtliche Verträge, Forderungen, Verbindlichkeiten und die anderen Positionen aus der Bilanz auf den neuen Käufer über. Ob als Gegenstand des Share Deals auch Steuerschulden oder bestimmte Risiken auf den Käufer übergehen, lässt sich vertraglich klären. Hierbei stehen wir gerne an deiner Seite.

Wo liegen die Vorteile einer VV GmbH?

Die Vorteile einer vermögensverwaltenden GmbH liegen in dem gerade genannten Share Deal, dem Asset Deal und in den Abschreibungen von Immobilien.

  • Share Deal
  • Asset Deal
  • Abschreibungen auf Immobilien

Share Deal
Realisierst du den Share Deal – also den Verkauf deines ganzen Unternehmens – in einer Holding-Struktur beträgt die Steuerlast auf den Veräußerungsgewinn maximal 1,5 %. Dein Käufer profitiert überdies von dem Vorteil, dass bei einem Share Deal keine Grunderwerbsteuer von den Finanzbehörden erhoben wird.

Mit einer Familienstiftung ist ein Share Deal grundsätzlich nicht möglich.

Asset Deal
Auch der Asset Deal gehört zu den Vorteilen, die du mit einer Holding-GmbH realisieren kannst. Hier verkaufst du einzelne Wirtschaftsgüter – dazu gehören auch die Immobilien – aus deinem Unternehmen heraus. Damit generierst du einen Umsatz, wenn dein Käufer z. B. nicht daran interessiert ist, dein Unternehmen als Ganzes zu kaufen.

Abschreibungen auf Immobilien
Schreibst du eine vermietete Immobilie ab, die du in dem Betriebsvermögen deiner Holding hältst, kannst jährlich einen Abschreibungssatz von 3 % geltend machen. Hältst du die Immobilie dagegen in einer Familienstiftung, sind zur 2 % jährlich zulässig.

Wann kommen die Vorteile der Familienstiftung zum Tragen?

Die Vorteile einer Familienstiftung kommen dann zum Tragen, wenn du eine Immobilie veräußern möchtest und die zehnjährige Haltefrist beachtest. In diesem Fall zahlst du keine Steuern auf den Gewinn, den du aus dem Immobilienverkauf erzielst.

Ein weiterer Vorteil der Familienstiftung liegt in der Asset Protection. Hierhinter verbirgt sich der Schutz deines Vermögens vor dem Zugriff Dritter. Dies können z. B. unternehmensexterne Gläubiger oder auch enterbte Familienmitglieder sein. Hältst du dein Vermögen in der Familienstiftung, besteht für diesen Personenkreis, daran zu kommen oder in dieses Vermögen zu vollstrecken.

Fazit

Steuern sparen in Deutschland ist nicht schwer, wenn man sich über die verschiedenen Möglichkeiten informiert. Überführst du dein Vermögen – z. B. Immobilienbesitz – in eine Familienstiftung, kannst du ebenso gut Steuern sparen wie mit der Errichtung einer Holding-Struktur. Hier ergeben sich aber Unterschiede, die sich z. B. bei der Veräußerung einer Immobilie nach dem Ende der Spekulationsfrist und der Bildung einer 6b-Rücklage zeigen.

Während die steuerfreie Veräußerung nach zehn Jahren in einer Familienstiftung möglich ist, schiebt der Gesetzgeber bei dem Immobilienverkauf einer Holding einen Riegel davor. Dafür ist es hier möglich, eine 6b-Rücklage zu bilden. Weitere Möglichkeiten, die Holding als Steuersparmodell zu nutzen, ergeben sich beim Share Deal und beim Asset Deal. Dagegen profitierst du, wenn du mit der Familienstiftung, wenn du dein Vermögen vor dem Zugriff unternehmensexterner Gläubiger schützen möchtest.

Im Video findest du den Beitrag zusammengefasst:

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