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Du möchtest Steuern sparen als Einzelunternehmer? Dies ist möglich, indem du von dem Gewerbesteuerfreibetrag profitierst oder bestimmte Steuervergünstigungen – z. B. den Investitionsabzugsbetrag – für dein Unternehmen in Anspruch nimmst. Alternativ entscheidest du dich für eine Holding-Struktur, die dir effektive Steuervorteile verschafft. Hier unterliegst du nicht der progressiven Besteuerung und haftest für die Schulden deines Unternehmens ausschließlich mit deinem Gesellschaftsvermögen.
In diesem Blogbeitrag erfährst du, was sich hinter einer Holding verbirgt, wie ein solches Konstrukt besteuert wird, welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind und wann sich eine Holding für dich als Steuersparmodell lohnt.
Was ist eine Holding?
Der Begriff »Holding« kommt aus dem Englischen und bedeutet »halten«. Auf das Steuerrecht bezogen hält die Holding Kapitalanteile an anderen Unternehmen. Das Mutterunternehmen – die Holding – ist in 90 % der Fälle eine GmbH. In den anderen Fällen wurde eine beschränkt haftende Unternehmergesellschaft oder eine Stiftung als Holding gewählt. Die Holding-GmbH, die Holding Unternehmergesellschaft oder die Holding Stiftung besteht aus einem Gesellschafter, der zu 100 % daran beteiligt ist.
Die Unternehmen, an die eine Holding beteiligt ist, werden als Tochterunternehmen bezeichnet. Als Tochterunternehmen kannst du neben der GmbH noch weitere Rechtsformen wählen. Hierzu gehören die Aktiengesellschaft, die Unternehmergesellschaft, die Limited oder andere ausländische Rechtsformen.
Für das Verhältnis, zu dem das Mutterunternehmen an den Tochterunternehmen beteiligt ist, gibt es keine festen Vorgaben. Neben einer Beteiligung von 100 % kannst du auch entscheiden, dass die Holding an deiner Limited zu 10 % beteiligt ist und 25 % an einer Aktiengesellschaft hält. Die restlichen Kapitalanteile werden von fremden Anteilseignern gehalten.
Wie wird eine Holding besteuert?
Die Besteuerung einer Holding richtet sich nach den Rechtsformen, die du für deine Holding-Struktur gewählt hast. In der Regel werden diese als Kapitalgesellschaft geführt. Hier fallen die folgenden Steuern an:
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
Körperschaftsteuer
Der Körperschaftsteuersatz liegt derzeit bei 15 %. Dieser fällt bei den operativen Geschäften der Tochterunternehmen an. Das Mutterunternehmen erzielt keinen Gewinn, der körperschaftsteuerpflichtig ist.
Gewerbesteuer
Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbeertrag. Überdies spielt der Unternehmensstandort eine Rolle, weil die Gemeinde oder Stadt für die Veranlagung zur Gewerbesteuer zuständig ist und eine eigenen Gewerbesteuerhebesatz festlegt.
Umsatzsteuer
Der Umsatzsteuersatz richtet sich nach den Umsätzen, die du mit dem operativen Geschäft deiner Tochterunternehmen ausführst. In der Regel fällt ein Steuersatz von 19 % an. Für bestimmte Umsätze liegt der Steuersatz bei 7 %. Außerdem sind im § 4 Umsatzsteuergesetz die Lieferungen und sonstigen Leistungen aufgeführt, die von einer Umsatzbesteuerung freigestellt sind. Hierzu gehört z. B. die Vermietung von Immobilien (§ 4 Nr. 12 UStG).
Welche Vorteile bringt eine Holding dir?
Die Gründung einer Holding bringt dir insbesondere diese beiden großen Vorteile:
- Ausschüttungen eines Tochterunternehmens an die Holding sind zu 95 % steuerfrei
- Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf der Beteiligung an einem Tochterunternehmen ist zu 95 % steuerfrei
Ausschüttungen eines Tochterunternehmens an die Holding sind zu 95 % steuerfrei
Schüttest du den Gewinn eines Tochterunternehmens an deine Holding aus, musst du nur 5 % der Dividende der Besteuerung unterwerfen. Anders als die Einnahmen aus einer Dividende, die du als Privatperson erhältst, fällt hier keine Abgeltungssteuer von 25 % an. Um von dieser Steuerbegünstigung zu profitieren, muss die Holding allerdings zu mindestens 15 % an dem Tochterunternehmen beteiligt sein.
Wählst du eine Beteiligung, die unter 10 % beträgt, unterliegt der Gewinn aus einer Dividendenausschüttung komplett der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Die steuerliche Belastung macht hier circa 30 % aus.
Solange du die Dividendenausschüttungen in deiner Holding belässt, musst du sie nicht versteuern. Schüttest du die Gewinne der Holding an dich als Privatperson aus, erzielst du steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen. Hier fällt die Abgeltungssteuer von 25 % an.
Eine Ausschüttung der Holding an dich ist aber nicht zwingend erforderlich. Du kannst das Geld z. B. nutzen, um Immobilien zu erwerben. In diesem Fall profitierst du von der Steuerbegünstigung einer Immobiliengesellschaft. Neben der VV GmbH bestehen für dich noch weitere Möglichkeiten für eine steuerfreie Reinvestition. Hierzu beraten wir dich gerne.
Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf der Beteiligung an einem Tochterunternehmen ist zu 95 % steuerfrei
Auch der Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung an einem Tochterunternehmen ist für dich zu 95 % steuerbegünstigt. Dieser Veräußerungsgewinn ermittelt sich, durch Abzug der Veräußerungskosten von dem in der Bilanz ausgewiesenen Stammkapital.
Anders als bei der Dividendenausschüttung spielt das Beteiligungsverhältnis hier keine Rolle. Dies bedeutet, dass die Veräußerung eines Tochterunternehmens auch dann zu 95 % steuerfrei ist, wenn die Holding nur zu 10 % daran beteiligt ist. In der Praxis bedeutet dies, dass du den Veräußerungsgewinn mit 5 % zu einem Steuersatz von 30 % (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) versteuerst. Die effektive Steuerbelastung beträgt 1,5 %. So kannst du Steuern sparen als GmbH-Gesellschafter.
Gibt es auch Nachteile?
Die Gründung einer GmbH ist auch mit einigen Nachteilen verbunden. Diese sind:
- Du musst einen größeren Aufwand für die Buchhaltung einkalkulieren.
- Du hast auch in organisatorischer Hinsicht einen größeren Verwaltungsaufwand.
Weil die Nachteile der Gründung einer Holding im Vergleich mit den Vorteilen kaum ins Gewicht fallen, lohnt sich die Gründung einer Holding für dich.
Warum lohnt sich die Gründung einer Holding für dich?
Die Gründung einer Holding als Stiftung, GmbH oder Unternehmergesellschaft lohnt sich für dich, wenn du dich als Unternehmer bereits etabliert hast. Du planst die Übernahme anderer Geschäfte oder möchtest neue Geschäftsfelder in deinem Unternehmen integrieren. Mit der Errichtung der Holding profitierst du davon, dass du die operativen Tätigkeiten der Tochtergesellschaften sowohl in personeller als auch in finanzieller Hinsicht über die Holding steuern kannst. Überdies haftet die Holding nicht für die Schulden und Verbindlichkeiten der Tochterunternehmen.
Die Gründung einer Holding lohnt sich außerdem bei der Aufbringung des Mindestkapitals.
Beispiel
Für die Gründung einer Holding ist ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich. Von diesen 25.000 Euro musst du mindestens die Hälfte auf das Gesellschaftskonto der Holding einzahlen. Nachdem der Gründungsvorgang mit dem Eintrag im Handelsregister abgeschlossen ist, gründest du als Tochtergesellschaft eine GmbH, die einen laufenden Geschäftsbetrieb hat.
Auch bei der Gründung der operativ tätigen GmbH musst du als Einlage mindestens die Hälfte des gesetzlich vorgeschriebenen Kapitals aufbringen. Es ist also wieder eine Einzahlung von mindestens 12.500 Euro erforderlich. Diesen Betrag begleichst du mit den 12.500 Euro, die du bereits auf das Konto der Holding eingezahlt hast. Auf diesem Weg ist es dir möglich, mit 12.500 Euro ein Mutterunternehmen und ein Tochterunternehmen zu gründen. Mit den 12.500 Euro ist es der operativen GmbH möglich, vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen und Gehälter zu zahlen.
Die verbleibenden 25.000 Euro zahlst du zu einem späteren Zeitpunkt auf die Geschäftskonten der Holding und des Tochterunternehmens ein.
Fazit
Möchtest du Steuern sparen als Unternehmer, kommt für dich die Gründung einer Holding in Betracht. Du unterliegst nicht der progressiven Besteuerung und musst Dividendenausschüttungen nicht der Abgeltungssteuer unterwerfen. Unter der Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen sind die Ausschüttungen – ebenso wie der Gewinn aus dem Verkauf eines Tochterunternehmens – zu 95 % von der Steuer freigestellt. So sieht Steuern sparen in Deutschland heute aus.
Den gesamten Beitrag als Video findest du auch hier: